Prüfungen nach DIN

Prüfungen nach DIN


Prüfung nach DIN - Konstanz- und Abnahmeprüfung

Konstanz- und Abnahmeprüfungen nach DIN 6868

Durch die Konstanzprüfung soll gewährleistet werden, dass Bildqualität und Dosisbedarf sich während der Betriebszeit der Röntgeneinrichtung nicht wesentlich verändern. Als Betreiber einer Röntgenanlage sind Sie gemäß der Strahlenschutzverordnung StrlSchV zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet.

Wie bieten Ihnen ein auf Ihre Röntgenanlage und die gesetzlichen Bestimmungen zugeschnittenes Angebot mit Konstanzprüfungen.

Unser Service für Sie:

  • Abnahme- und Teilabnahmeprüfungen nach DIN 6868
  • Abnahmeprüfung der Monitore / Bildwiedergabegeräte nach DIN 6868-57 & -157
  • Konstanzprüfung:
  • der Durchleuchtung nach DIN 6868 Teil 4
  • der Monitore / Bildwiedergabegeräte nach DIN 6868-57 & -157
  • der Röntgenanlage nach DIN 6868-13

Prüfung der Röntgenschutzkleidung nach DIN 6867-2

Die Norm regelt die regelmäßige Qualitätsprüfung von in Gebrauch befindlicher Röntgenschutzkleidung. Diese dient dem Schutz der Strahlenanwender gegen Röntgenstrahlung mit Röntgenröhrenspannungen bis 150 kV in der medizinischen Radiologie.

Unser erfahrenes Team führt diese Prüfungen sorgfältig durch, um sicherzustellen, dass Ihre Röntgenschutzkleidung den erforderlichen Standards entspricht. Wir überprüfen die Qualität, Integrität und Wirksamkeit der Schutzkleidung, um maximale Sicherheit zu gewährleisten.

Auf Wunsch können wir auch größere Mengen an Röntgenschutzkleidung mit unserem mobilen Röntgenraum prüfen.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Röntgenschutzkleidungsprüfung zu erfahren und einen Termin zu vereinbaren. Ihre Sicherheit und Zufriedenheit sind unsere oberste Priorität.

Prüfung nach DIN - Röntgenschutzkleidung

Sehen Sie sich auch gern in unserem Shop um oder sprechen Sie uns über unser Kontaktformular an!