Konstanz- und Abnahmeprüfungen nach DIN 6868
Durch die Konstanzprüfung soll gewährleistet werden, dass Bildqualität und Dosisbedarf sich während der Betriebszeit der Röntgeneinrichtung nicht wesentlich verändern. Als Betreiber einer Röntgenanlage sind Sie gemäß der Strahlenschutzverordnung StrlSchV zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet.
Wie bieten Ihnen ein auf Ihre Röntgenanlage und die gesetzlichen Bestimmungen zugeschnittenes Angebot mit Konstanzprüfungen.
Unser Service für Sie:
- Abnahme- und Teilabnahmeprüfungen nach DIN 6868
- Abnahmeprüfung der Monitore / Bildwiedergabegeräte nach DIN 6868-57 & -157
- Konstanzprüfungen
- der Durchleuchtung nach DIN 6868 Teil 4
- der Monitore / Bildwiedergabegeräte nach DIN 6868-57 & -157
- der Röntgenanlage nach DIN 6868-13

Prüfung der Röntgenschutzkleidung nach DIN 6867-2

Die Norm regelt die regelmäßige Qualitätsprüfung von in Gebrauch befindlicher Röntgenschutzkleidung. Diese dient dem Schutz der Strahlenanwender gegen Röntgenstrahlung mit Röntgenröhrenspannungen bis 150 kV in der medizinischen Radiologie.
Auf Wunsch können wir auch größere Mengen an Röntgenschutzkleidung mit unserem mobilen Röntgenraum prüfen.
Lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot machen!
Beratung
Wir beraten Sie zum Thema
- Strahlenschutz
- digitale Radiographie
- Teleradiographie
- Softwareintegration & Arbeitsabläufe
- hinsichtlich Ihrer bestehenden Röntgenanlage
- C-Bogen Durchleuchtung
Entweder unter unserer Servicehotline Tel. 09872 / 2002, oder bei Herrn Schäf direkt Tel. 0172 / 841 5955

Planung

Wir planen:
- Ihren neuen Röntgengeraum und übernehmen auf Wunsch die Organisation vom Umbau bzw. Umzug.
- den Arbeitsablauf in Ihrer Praxis
- und führen Ihre Datenmigration durch
- die Verwaltung Ihrer Altaufnahmen